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   BVerwG, 12.12.1958 - VII B 21.58   

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BVerwG, 12.12.1958 - VII B 21.58 (https://dejure.org/1958,2092)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1958 - VII B 21.58 (https://dejure.org/1958,2092)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1958 - VII B 21.58 (https://dejure.org/1958,2092)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.06.1955 - II C 234.53

    Geltung des Deutschen Beamtengesetzes für die Rechtsverhältnisse der

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1958 - VII B 21.58
    Da auch die Nachprüfbarkeit einer Verletzung der Aufklärungspflicht sich nach dem anzuwendenden Recht richtet (Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 10. Juni 1955 - BVerwG II C 234.53 - in NJW 1955 S. 1611) und hier ausschließlich Landesrecht angewandt worden ist, kann das Bundesverwaltungsgericht auch nicht nachprüfen, ob das Berufungsgericht seiner Aufklärungspflicht in tatsächlicher Hinsicht in vollem Umfange entsprochen hat.
  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 25.61
    Wenn auch die Zulassung der Revision nicht auf § 126 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 01.07.1957 (BGBl. I S. 667, GVBl. Berlin S. 753) BRRG gestützt werden konnte, weil es sich, wie der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden hat (Beschlüsse vom 29.07.1960 BVerwG VII B 35.60 in Buchh. 421.0. Nr. 8 und vom 12.12.1958 BVerwG VII B 21.58 und vom 07.07.1961 BVerwG VII B 73.60 ), bei der gegen eine Prüfungsentscheidung erhobenen Klage nicht um eine Klage aus dem Beamtenverhältnis handelt, so ist die Zulassung mit Rücksicht auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gleichwohl gerechtfertigt.
  • BVerwG, 07.07.1961 - VII B 73.60

    Revisisbilität von Prüfungsentscheidungen der juristischen Staatsprüfung

    Das entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl.Beschlüsse vom 29. Juli 1960 - BVerwG VII B 35.60 - in Buchh. 421.0. Nr. 8 undvom 12. Dezember 1958 - BVerwG VII B 21.58 -).
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